Katholische Krankenhäuser

Zeichen der Zeit

Babyhand - Foto: KPRI Graz

Und wieder gibt es eine Möglichkeit, sich über die katholische Kirche aufzuregen. Dieses Mal ist der Aufreger: Katholische Krankenhäuser verweigern einer vergewaltigten Frau die Aufnahme und Untersuchung. Kardinal Meisner sieht sich gezwungen, weiteren Schaden zu vermeiden und entschuldigt sich.

Was ist die Sache?

Es gibt keinerlei Maßgaben, dass einer vergewaltigten Frau in einem katholischen Krankenhaus die Hilfe verweigert werden soll. Im Gegenteil: Gerade einer solchen Frau muss Beistand geleistet werden. Wenn dem nicht so wäre, müsste das Gleichnis vom barmherzigen Samariter noch heute aus der Bibel verschwinden.
Übereifrige oder überängstliche Kräfte der Krankenhäuser verwechselten etwas: die Hilfeleistung dieser in Not geratenen Frau und die Frage des Umgangs mit einem möglicherweise gezeugten Kind. Die Hilfeleistung, die Untersuchung und der Beistand sind ohne Wenn und Aber zu leisten. Der Umgang mit einem evtl. durch die Vergewaltigung entstandenen menschlichen Leben ist ein anderes Problem.

Wie sieht die Kirche dieses Leben?

Die katholische Kirche ist der Überzeugung, dass menschliches Leben in dem Augenblick entsteht, wenn das befruchtete Ei sich zum ersten Mal teilt. Sie ist deshalb dieser Überzeugung, weil alle späteren Augenblicke völlig willkürlich gesetzt wären. Wenn dieses geteilte Ei sich weiterlebt, wird daraus nichts anderes als ein vollentwickelter Mensch. Andere Vorstellungen wie etwa die jüdische, dass das männlich befruchtete Ei nach 40 Tagen und das weiblich befruchtete Ei nach 60 Tagen beseelt würde, ist eine reine Hypothese. Oder das „Gebilde“ im Mutterleib erst dann als menschliches Leben anzuerkennen, wenn das Herz schlägt, oder andere mögliche Zeitpunkte, sind reine Festlegungen.
Das bedeutet, dass menschliches Leben auf jeden Fall geschützt werden soll, weil es mit seinem Entstehen der Verfügbarkeit der Menschen entzogenes. Es hat ein eigenes, unveräußerliches  Recht auf Leben.

Im Fall einer Vergewaltigung ist das eine harte, fast nicht annehmbare Aussage. Die Härten für die Frau können schrecklich sein. Diese Härten für die Frau stehen gegen das Recht jenes menschlichen Lebens. Doch es ist eine ungleiche Abwägung: Die Frau kann sich wehren, das Kind nicht.

Was ist nun ethisch richtig?

Gnade uns Gott, wenn wir auf diese Frage ein leichtfertige Antwort gäben!

Hubertus Brantzen

PS:
Die „Pille danach“ bewirkt, dass ein noch nicht stattgefundener Eisprung verhindert wird.
Manche Arten dieser Pille verhindern aber auch, dass sich eine befruchtete und bereits sich teilende Eizelle in der Gebärmutter einnisten kann.