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Die Friedhofspflicht gilt in Rheinland-Pfalz nicht mehr. Jede und jeder kann ab 1. Oktober 2025 mit einer Totenfürsorgeverfügung bestimmen, was mit ihm nach dem Sterben geschieht: auf dem Friedhof beigesetzt, auf einem Fluss die Asche verstreut, die Asche zum Diamanten gepresst oder in der Urne zu Hause aufbewahrt. – Wie können die Toten und ihre Bestattungsorte sichtbar bleiben?
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Spurensuche ist eine Möglichkeit, den „Gott des Lebens“ zu entdecken. Wir erzählen, was uns bewegt: innere Anregungen, Erfahrungen, Ereignisse. Wir versuchen, sie im Glauben als Anruf Gottes zu deuten. Wir stellen uns damit in die Glaubenstradition der Bibel, die bezeugt, dass Gottes Geist die Menschen treu begleitet und hinter allem steht und wirkt.