Buchcover
– Leseprobe zu einem Dialog-Thema:
„Die aufgezeigte
des Verbots der Ehescheidung und seiner nachsichtigen Adaption auf lässt sich im Übrigen bereits innerhalb der Verkündigung Jesu beobachten, wenn mann diese im Licht seiner Praxis interpretiert. Jesus hat das Kommen der Gottesherrschaft nicht nur mit Worten verkündigt und in Gleichnissen ausgelegt, sondern auch durch sein Handeln bezeugt. […]Zwischen den Worten und Taten Jesu, zwischen seiner Botschaft und Praxis herrscht ein
, so dass seine Worte sein Handeln auslegen, während diese umgekehrt las ‚praktischer Kommentar zu seiner Rede von der Gottesherrschaft zu verstehen ist‘. 14 Im Blick auf diese Einheit von Wort und Tat lässt sich aber eine auffällige Spannung in der Verkündigung Jesu kaum bestreiten. Einerseits hält Jesus an dem ursprünglichen Willen Gottes mit äußerster Schroffheit fest , so dass man in seiner kompromisslosen Zurückweisung der Scheidung und in seinem entschiedenen Nein zu jeder Form einer Zweitehe [vgl. ] geradezu ‚ein Moment potentieller Lieblosigkeit‘ erkennen kann.Andererseits steht dieses unbedingte insistieren auf dem unverkürzten Willen Gottes in einer
zum zentralen Inhalt der Verkündigung Jesu, dem Evangelium von der unbedingten Liebe Gottes zum Menschen und seiner besonderen Vorliebe für die Sünder und Gescheiterten. […]In der Verkündigung Jesu hat beides einen Platz, das Evangelium von der LIebe Gottes zum Menschen und das unbedingte Festhalten an der Unauflöslichkeit der Ehe, ohne dass beide Sachintentionen zueinander vermittelt oder ihr gegenseitiges Verhältnis reflektiert würden. Dies befreit eine kirchenrechtliche Regelung nicht von dem Anspruch, der Verkündigung Jesu und dem Gesamtzeugnis der Schrift in ihrer spannungsvollen Einheit gerecht zu werden.
Wenn die Kirche in ihren eherechtlichen Vorschriften und ihren sakramentenrechtlichen Disziplinarmaßnahmen
, indem sie mit aller Entschiedenheit an der Unauflöslichkeit der Ehe festhält, ohne diese Norm an die konkrete Lebenswelt der Menschen zurückzubinden, .Die derzeitige Praxis der Kirche kann im Blick auf das biblische Gesamtzeugnis deshalb kaum als jene widerspruchsfreie Lösung gelten, die Augustinus in der retrospektiven Betrachtung seines Wirkens als Bischof und Theologe nach eigener Einschätzung nicht gefunden hatte.“
(mehr lesen in:
, Chancen zur Versöhnung? Die Kirche und die wiederverheirateten Geschiedenen. Herder Verlag 2011; S. 47f. Fette Hervorhebungen im Zitat durch Armin Noppenberger)