Foto: RPI Graz
Vor kurzem wurde eine Frauenärztin wegen “Werbung für Abtreibung” nach § 219a des deutschen Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie sinnvoll oder gerechtfertigt diese Verurteilung war, sei zunächst dahingestellt.
Nun hat sich die Chefredakteurin von “chrismon” für die Abschaffung des Paragraphen stark gemacht. “chrismon” ist ein evangelisches Monatsmagazin, in Verantwortung der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). >> Artikel “chrismon”
In der Onlineausgabe fordert die Chefredakteurin und ehemalige “Emma”-Mitarbeiterin Ursula Ott dazu auf, den § 219a StGB zu streichen. Die Folge ist, dass Werbung für Abtreibung straffrei bleibt.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat sich inzwischen gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen.
Nun startet die Website “PatriotPetition” www.patriotpetition.org eine Aktion gegen die Chefredakteurin und bittet um Unterstützung. Hier wird die Sache nun kompliziert. Denn wenn man diese Website genauer betrachtet, bleibt die Vermutung nicht aus, dass diese von einer deutsch-nationalistischen Mentalität geprägt. Über diese Schiene das Anliegen, der Verbotsparagraph möge bestehen bleiben, zu stützen, erscheint nicht sinnvoll.
Wichtig erscheint mir dagegen, den Vorgang zu beobachten und laut seine / ihre Meinung zu sagen.
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