Foto: RPI Graz
Gedacht war es so: Eltern, die ihr Kind vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag selbst betreuen, erhalten dafür eine Unterstützung. Das geht nicht, wie gedacht, sagen die Karlsruher Richter: Nicht der Bund, sondern die Länder sind für solche Zahlungen zuständig. So geht es nun heftig weiter mit dem ideologischen Grabenkrieg.
Zum Sortieren:
Für oder gegen was wird hier eigentlich gekämpft?
Noch einmal: Die Eltern sind die ersten Erzieher ihrer Kinder.